Unsere kinderleichten AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen Late-Fly
§ 1 Bevollmächtigung
(1) Durch akzeptieren der vorliegenden AGBs bevollmächtigen Sie uns (Die Rechtsanwaltskanzlei des Rechtsanwalts Yalcin Geyhan, mit dem Namen Advocardo) Ihre Ansprüche gegen die Airline und/oder gegen den Reiseveranstalter außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Durch die Betätigung des Bestellbuttons beauftragen Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Dadurch bestätigen Sie also einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag. Wir nehmen den Vertrag durch Übersendung einer Bestätigung per E-Mail an.
(2) Sie verpflichten sich dazu vollständige und korrekte Angaben über Ihre Daten zu machen. Sollte Ihnen ein Fehler beim Eintippen Ihrer Daten unterlaufen, verpflichten Sie sich diesen unverzüglich per E-Mail an info@late-fly.eu zu korrigieren.
§ 3 Auszahlung
(1) Wir sind berechtigt, die Vergütung von den erfolgreich erstrittenen Ausgleichszahlungen einzubehalten.
(2) Sie willigen also ein, dass wir unsere Vergütung einbehalten und Ihnen die Differenz per SEPA Überweisung zukommen lassen. Sofern Sie Zahlungen für Mitreisende empfangen, verpflichten Sie sich außerdem die von uns überwiesenen Beträge an die Mitreisenden auszukehren.
§ 4 Pflicht zur Mitwirkung
(1) Sie verpflichten sich neben den o.g. wahrheitsgemäßen Angaben auch zum weiteren Mitwirken. Insbesondere erklären Sie sich bereit von uns benötigte Unterlagen wie Bordkarten oder Kassenbelege einzureichen, sofern diese angefordert werden.
(2) Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zur Niederlegung des Mandats führen.
§ 5 Widerrufsrecht
(1) Sie haben das Recht, ohne Angabe von Gründen 14 Tage nach Abschluss des Vertrags den Vertrag zu widerrufen. Um den Vertrag zu widerrufen genügt eine E-Mail an info@late-fly.eu. Alternativ können Sie den Widerruf per Post erklären.
Dazu schicken Sie einen Brief mit dem Betreff Widerruf Late-Fly an folgende Adresse:
Advocardo
Schlossstraße 115
12163 Berlin
(2) Der Vertrag kann nicht mehr widerrufen werden, wenn die Erfüllung bereits eingetreten ist. D.h die Airline oder der Reiseveranstalter die Entschädigung bereits geleistet hat.
§ 6 Beendigung des Vertrags
(1) Der Vertrag wird durch Erfüllung oder durch Mandatsniederlegung unsererseits beendet. Für den Fall einer Mandatsniederlegung muss eine Aussichtslosigkeit vorliegen. Ob diese Aussichtslosigkeit vorliegt, liegt im Ermessen unserer Rechtsanwälte.
(2) Sollten Sie Ihrer unter 5. festgelegten Pflicht zur Mitwirkung nicht nachkommen